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Wenn Fahrer und Fuhrpark zur Bedrohung werden

Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (oder mit mehr als 9 Sitzplätzen) müssen nach der EG-Verordnung 3821/85 (165/2014) ein digitales EG-Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber) installiert haben und benutzen. Jeder Fahrer, der ein Kraftfahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät lenkt, muss eine Fahrerkarte benutzen. Sämtliche Daten der Fahrerkarte und des EG-Kontrollgeräts müssen in regelmäßigen Abständen ausgelesen und gespeichert werden. In vielen Speditionen bzw. Transportunternehmen geschieht dies noch manuell direkt am Fahrzeug (Fahrzeugdaten auslesen) sowie in der Dispo (Fahrerkarten auslesen). Hierzu muss zuvor die sogenannte Unternehmerkarte eingelesen werden.

Wird das Auslesen der Fahrzeug- und Fahrerdaten nicht in regelmäßigen Abständen erledigt und ausgewertet, drohen bei Überprüfung der Spedition bzw. des Transportunternehmens durch das Landratsamt hohe Geldbußen. Ebenfalls zu Geldbußen kommt es, wenn die Verstöße bei Lenk- und Ruhezeiten sowie bei den Arbeitszeiten nicht belehrt worden und diese Belehrungen ausdrücklich und ordentlich dokumentiert worden sind. Die Geldbußen sind eine hohe Gefahr und existenzbedrohend für das Unternehmen. Bei rund 10 Fahrzeugen mit regelmäßigen Verstößen kommen schnell 250.000 EUR oder mehr zusammen.

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Publiziert in tonik consulting

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